Pflege – Abrechnung ab 01.01.2023 nur noch mit Beschäftigungsnummer (LBNR)!
UPDATE: Kurz vor Jahresende 2022 erreichten uns Neuigkeiten in Bezug auf die Regelungen der LBNR (20.12.2022). Bis zum 30.09.2023 tritt eine Übergangsregelung in Kraft. Vorsicht ist trotzdem geboten, denn eine LBNR ist nach wie vor anzugeben!
Höchstwahrscheinlich wurden Sie schon vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kontaktiert, um die Mitarbeiter*innen Ihres Pflege- und Betreuungsdienstes im Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (kurz: BeVaP) zu registrieren.
Das ist auch schon fast alles, was Sie tun müssen:
- Registrieren
Registrieren Sie sich, damit Ihren Beschäftigten eine lebenslange Beschäftigungsnummer (LBNR) zugeordnet wird. Denn die LNBR ist ab dem 01.01.2023 bei Ihrer Abrechnung von Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege mitanzugeben. Verhindern Sie Verzögerungen und Probleme bei der Abrechnung und handeln Sie jetzt. - Kontakt zu Ihrem Softwarehersteller aufnehmen
Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Softwarehersteller auf, um abzuklären, wo die LBNR in Ihrer ambulanten Pflegesoftware eingetragen werden muss und wie diese übermittelt bzw. auf dem Leistungsnachweis dargestellt wird. Mehr dazu unten in den FAQ. - Unseren kostenlosen Prüfservice nutzen
Nutzen Sie schon jetzt einfach unseren kostenlosen Prüfservice und stellen uns ein Muster Ihres um die LBNR erweiterten Leistungsnachweises zur Verfügung. Auch hier finden Sie weitere Details in den FAQ.
Wie Sie die LBNR auf Ihren Leistungsnachweisen dokumentieren erfahren Sie in diesem Artikel:
Als Hilfestellung, haben wir Ihnen die häufigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengetragen
FAQ
Wozu wird eine lebenslange Beschäftigungsnummer (LBNR) benötigt?
Die LBNR muss ab dem 01.01.2023 bei der Abrechnung von Leistungen mit den Kranken- und Pflegekassen angegeben werden. Anzugeben ist dann die LBNR der Beschäftigten, die die jeweilige Leistung erbracht haben. Dies betrifft Träger, die mehrere ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste verwalten, einzelne ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste und Einzelpflegekräfte nach § 77 SGB XI.
Wie kann ich meinen Betrieb registrieren?
Für die Registrierung wird die Verwendung einer „ELSTER-Zertifikatsdatei für Organisationen“ empfohlen. Dabei wird über ELSTER eine Liste der betroffenen Beschäftigten und den notwendigen Angaben übermittelt. Am besten wenden Sie sich dazu an Ihren Steuerberater bzw. Lohnabrechner. Diesen sollte das Verfahren bekannt sein.
Ab wann kann ich meinen Betrieb registrieren?
Das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) ist schon seit dem 01. August 2022 online. Sie erreichen das Register somit schon jetzt unter https://www.bevap-bund.de. Wir empfehlen Ihnen, sich schnellstmöglich dort zu registrieren, damit Ihre Beschäftigten eine LBNR erhalten und um Verzögerungen oder Problemen bei der Abrechnung entgegenzuwirken.
Ich nutze eine Praxis- bzw. Pflege-Software. Gibt es etwas zu beachten?
Bei Ihrer Software sollte sichergestellt sein, dass diese in Zukunft die jeweilige LBNR in den Leistungsnachweisen aufführt. Am besten sprechen Sie Ihren Software-Dienstleister zu diesem Thema an. Nutzen Sie einfach unseren kostenlosen Prüfservice und stellen uns ein Muster Ihres um die LBNR erweiterten Leistungsnachweises zur Verfügung. Nach erfolgter Prüfung durch RZH, erhalten Sie schnellstmöglich ein Ergebnis, ob der Leistungsnachweis den Anforderungen entspricht und eine Abrechnung über RZH weiterhin problemlos durchgeführt werden kann.
Alternativ empfehlen wir die Pflege-Software DM7. Diese ist speziell auf die Abrechnung mit der RZH optimiert. Sprechen Sie dazu Ihren persönlichen Ansprechpartner an oder schauen Sie unter www.dm-edv.de.
Was muss ich bei der Abrechnung mit der RZH beachten?
Nutzen Sie schon jetzt einfach unseren kostenlosen Prüfservice und stellen uns ein Muster Ihres um die LBNR erweiterten Leistungsnachweises zur Verfügung. Nach erfolgter Prüfung durch RZH, erhalten Sie schnellstmöglich ein Ergebnis, ob der Leistungsnachweis den Anforderungen entspricht und eine Abrechnung über RZH weiterhin problemlos durchgeführt werden kann.
Wo erhalte ich weitere Details zum Thema LBNR?
Auf der Seite des Bundesministeriums für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) finden Sie alle notwendigen Informationen.
Dort finden Sie auch ein Benutzerhandbuch zum BeVaP, weiterführende Informationen zu den Inhalten des Informationsschreibens, dem ELSTER-Unternehmenszertifikat und vieles mehr.
Wie lauten die Kontaktdaten des BeVaP?
E-Mail: bevap@bevap-bund.de
Telefon: 0228-99 307 4711
Sprechzeiten montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr
Hier erfahren Sie, wie die Angaben zur lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR) auf den Leistungsnachweisen ab 01.01.2023 zu dokumentieren sind. Sollten Sie noch Fragen zur Registrierung haben, finden Sie weitere Details auf der Website des BeVaP (Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege) oder unter folgendem Artikel in unserem NEWSROOM. Den Artikel finden Sie hier: LBNR
UPDATE: Kurz vor Jahresende erreichen uns Neuigkeiten in Bezug auf die Regelungen der LBNR (20.12.2022). Bis zum 30.09.2023 tritt eine Übergangsregelung in Kraft. Vorsicht ist trotzdem geboten, denn eine LBNR ist nach wie vor anzugeben! In der Übergangsregelung ist auch ein sogenannter vorläufiger Schlüssel (auch Dummy- oder Pseudonummer genannt) zulässig.
LBNR kurz erklärt
Die lebenslange Beschäftigungsnummer (LBNR) muss ab dem 01.01.2023 bei der Abrechnung von Leistungen mit den Kranken- und Pflegekassen angegeben werden. Anzugeben ist jeweils die LBNR von dem Beschäftigten, der die Leistung erbracht hat. Dies betrifft Träger, die mehrere ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste verwalten, einzelne ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste und Einzelpflegekräfte nach § 77 SGB XI.
ACHTUNG: Die Kostenträger bearbeiten Ihre Abrechnungsunterlagen nur mit dazugehöriger LBNR. Fehlt die Dokumentation der LBNR, wird Ihre Abrechnung durch die Kostenträger abgewiesen!
Dokumentation der LBNR im Detail
Dokumentationspflicht für jeden Einsatz
Die LBNR ist auf dem Leistungsnachweis pro Einsatz zu dokumentieren
Alle Mitarbeiter*innen, die an der Leistung beteiligt waren, sind zu dokumentieren.
Hier ist zu beachten, dass nach heutigem Stand (12/2022) maximal zwei Beschäftigtennummern pro Einsatz erfasst und an die Kostenträger übermittelt werden können. Grund ist die Begrenzung im Datenträger.
Vorgehen bei mehr als zwei Mitarbeiter*innen
Sollten bei einem Einsatz mehr als zwei Personen beteiligt sein, ist das Kürzel (siehe Download unten) und die LBNR der beiden höchstqualifizierten Mitarbeiter*innen anzugeben.
Betroffene Leistungsnachweise im Detail
Betroffen sind alle Leistungsnachweise, die ab dem 01.01.2023 bei den Kostenträgern abgerechnet werden. Dabei sind ggf. auch Leistungsnachweise aus 2022 (z.B. aus Dezember) betroffen, die im Januar 2023 eingereicht werden.
Vorläufige Schlüssel bei fehlender LBNR
Sollte Ihnen bis zum 01.01.2023 keine LBNR Ihrer Mitarbeiter*innen vorliegen, haben Sie die Möglichkeit, einen vorläufigen 9-stelligen Schlüssel als Ersatz zu nutzen. Hierbei gibt es einen Schlüssel für drei Fälle (nach §293 Abs.8 Satz2 SGB V):
Leiharbeitnehmerinnen ohne Beschäftigtennummer: 999 999 999
Beschäftigte, die noch nicht über eine Beschäftigtennummer verfügen: 999 999 998
Beschäftigtennummer fehlt aus sonstigem Grund: 999 999 997
Manuell ausgefüllte Leistungsnachweise
Füllen Sie Ihre Leistungsnachweise manuell aus: Dokumentieren Sie bitte die LBNR gut leserlich auf diesen. Wie beschrieben, besteht die Möglichkeit Kürzel zu nutzen. Voraussetzung ist, dass die Kürzel und die entsprechende LBNR auf jedem Leistungsnachweis als Legende aufgeführt sind.
Sollten Sie die Pflege-Software DM7 unseres Schwesterunternehmens DM EDV nutzen, steht Ihnen die Möglichkeit zur Eingabe der LBNR rechtzeitig zur Verfügung. Bei Fremdanbietern sollten diese in Zukunft optimalerweise die jeweilige LBNR in den Leistungsnachweisen aufdrucken. Verlieren Sie keine Zeit und sprechen Sie Ihren Software-Dienstleister auf dieses Thema an. Möglicherweise sind hier auch Softwareupdates durchzuführen. Weitere Informationen zu DM7 erhalten Sie unter: www.dm-edv.de
Nutzung von Kürzeln
Für die optimale Bearbeitung besteht ihr Kürzel aus einer laufenden Nummer mit einem zweistelligen Wert (z. B. 01, 02, 03 … 99) eindeutig pro Mitarbeiter/LBNR. Optional ist auch ein dreistelliger Wert möglich (z. B. 001, 002, 003, bis 995).
Laufende Nummer | LBNR |
01 | 987654321 |
02 | 123456789 |
… | … |
Laufende Nummer | LBNR |
001 | 987654321 |
002 | 123456789 |
… | … |
Bei manuell ausgefüllten Leistungsnachweisen empfehlen wir eine durch Komma getrennte Angabe. Weiter unten finden Sie einen Beispielleistungsnachweis. Dort ist ein lesbares Kürzel und eine Legende mit der entsprechenden LBNR.

Erst vor rund zwei Wochen haben wir unsere Kunden über die bevorstehende Deadline zur Verwendung der lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR) informiert. Nun haben das Bundesministerium für Gesundheit, der GKV-Spitzenverband, die Verbände der Pflege- und Krankenkassen auf Bundesebene und die Verbände der Pflegedienste auf Bundesebene eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist offiziell bekanntgegeben:
Die Übergangsphase gilt noch bis zum 31. August 2024. Ab dem 01. September 2024 ist eine Abrechnung mit der korrekten LBNR verpflichtend.
Was bedeutet das für Sie?
In der Übergangsfrist bis zum 31. August 2024 kann weiterhin mit einer „Ersatz-Beschäftigtennummer“ abgerechnet werden. Nutzen Sie jetzt die Zeit, um die erforderlichen Schritte einzuleiten:
Schritt 1: Sie haben die Beantragung der LBNR noch nicht vorgenommen?
Wir empfehlen die erforderliche Beantragung unter https://www.bevap-bund.de durchzuführen.
Sobald Ihnen die LBNRs vorliegen, weiter mit Schritt 2.
Schritt 2: Ihnen liegen die LBNRs für Ihre Beschäftigten vor?
Sehr gut. Als unser Kunden senden uns die Liste mit den LBNRs Ihrer Mitarbeiter so schnell wie möglich zu, damit wir diese bei uns für eine ordnungsgemäße Abrechnung hinterlegen können.
Weitere Informationen:
Zur offiziellen Stelle (BfArM) geht es HIER lang.
Unsere Zusammenfassung zum Thema LBNR finden Sie HIER.
Unsere Anleitung zur Dokumentation der LBNR finden Sie HIER.