Pflegehilfsmittel geschenkt!

Machen Ihre Patientinnen und Patienten schon von Ihrem Anspruch auf monatlich kostenlose Pflegehilfsmittel Gebrauch? Falls nicht, dann können Sie dabei helfen. Heben Sie sich ohne Aufwand und vor allem kostenlos von Ihren Mitbewerbern ab und bieten Sie Ihren Patientinnen und Patienten einen wirklich großartigen Mehrwert. Und damit Sie wissen, wovon wir sprechen, geben wir Ihnen die Möglichkeit, die PHX Pflegebox selbst auszuprobieren. Infomaterial inklusive und für RZH-Kunden selbstverständlich kostenlos. Wie einfach das alles geht und was es mit der PHX Pflegebox auf sich hat, erfahren Sie in diesem Artikel.

Die PHX Pflegebox: einfach wie ein Abo – und völlig kostenfrei! 

Als uns die PHX Pflegebox von unseren Konzernkollegen der ARZ Consulting vorgestellt wurde, waren wir so begeistert, dass wir es mit Freude an Sie weitergeben möchten. Mit nur wenigen Klicks können sich Ihre Patientinnen und Patienten unter www.phx-pflegebox.de eine vorkonfigurierte Box mit Pflegehilfsmitteln aussuchen und bestellen. Die PHX Pflegebox ist für anspruchsberechtigte Patientinnen und Patienten voll erstattungsfähig und – einmal angemeldet – erhalten sie monatlich ihre Box im Wert von 40 € geliefert. Keine Tricks, keine versteckten Kosten, einfach frei Haus an jede gewünschte Adresse.

Online-Shop und Individualisierung der Boxen? Kein Problem!

Für Sie als Unternehmen/Pflegedienstleister ist das aber noch nicht alles. Auf Wunsch wird Ihnen Ihre persönliche Bestellseite als Online-Shop zur Verfügung gestellt. Bestellungen sind dann noch leichter und ohne große Umwege möglich. Wartung und Pflege werden vollständig übernommen. Die vorkonfigurierte Box sagen Ihnen nicht zu? Auch hier gibt es mit PHX eine Lösung. Melden Sie sich gerne direkt per Mail an info@phx-pflegebox.de. Gerne rufen die Kollegen zurück und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.

Wer gilt denn überhaupt als berechtigt?

Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1-5 sind berechtigt die PHX Pflegebox zu beantragen. Wichtig ist, dass die pflegebedürftige Person zuhause oder in einer Wohngemeinschaft lebt. Personen, die in einer stationären Senioreneinrichtung oder einem Pflegeheim leben, sind leider ausgeschlossen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Pflege von einer Privatperson allein oder mit Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes geleistet wird. Sind diese Bedingungen erfüllt, steht der Bestellung nichts mehr im Wege. Informationen dazu finden Sie auch im beiliegenden Infomaterial der PHX Info-Box (zur Bestellseite) oder auf der PHX-Website.

Kostenloses Probierpaket für RZH-Kunden – die PHX Info-Box

Weil wir das so einfach – so gut finden, schicken wir Ihnen eine PHX Info-Box zum Ausprobieren gerne kostenfrei und unverbindlich zu. Teilen Sie unsere Begeisterung und informieren Sie auch Ihre Patientinnen und Patienten über ihre Vorteile. Die beiliegenden Infoflyer erklären es noch einmal kurz und knapp. Die PHX Info-Box enthält beispielhaft zusammengestellte Pflegehilfsmittel. Neben den Infoflyern können unter anderem Pflegemittel wie Handdesinfektion, Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Schutzschürzen und FFP2-Mundschutz in der PHX Info-Box enthalten sein.

Jetzt unverbindlich bestellen

Überzeugen Sie sich selbst und bestellen Sie jetzt die kostenlose PHX Info-Box. Da die Aktion zeitlich und quantitativ begrenzt ist, schauen Sie am besten direkt auf der Bestellseite, ob die Aktion noch läuft.

Und wie schon erwähnt: bei Fragen zum Thema PHX, ob Info-Box oder Pflegebox, können Sie sich gerne an info@phx-pflegebox.de wenden. Die Kollegen rufen Sie auf Wunsch auch gerne zurück.

UPDATE: Kurz vor Jahresende 2022 erreichten uns Neuigkeiten in Bezug auf die Regelungen der LBNR (20.12.2022). Bis zum 30.09.2023 tritt eine Übergangsregelung in Kraft. Vorsicht ist trotzdem geboten, denn eine LBNR ist nach wie vor anzugeben!

Höchstwahrscheinlich wurden Sie schon vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kontaktiert, um die Mitarbeiter*innen Ihres Pflege- und Betreuungsdienstes im Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (kurz: BeVaP) zu registrieren.

Das ist auch schon fast alles, was Sie tun müssen:

  1. Registrieren
    Registrieren Sie sich, damit Ihren Beschäftigten eine lebenslange Beschäftigungsnummer (LBNR) zugeordnet wird. Denn die LNBR ist ab dem 01.01.2023 bei Ihrer Abrechnung von Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege mitanzugeben. Verhindern Sie Verzögerungen und Probleme bei der Abrechnung und handeln Sie jetzt.
  2. Kontakt zu Ihrem Softwarehersteller aufnehmen
    Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Softwarehersteller auf, um abzuklären, wo die LBNR in Ihrer ambulanten Pflegesoftware eingetragen werden muss und wie diese übermittelt bzw. auf dem Leistungsnachweis dargestellt wird. Mehr dazu unten in den FAQ.
  3. Unseren kostenlosen Prüfservice nutzen
    Nutzen Sie schon jetzt einfach unseren kostenlosen Prüfservice und stellen uns ein Muster Ihres um die LBNR erweiterten Leistungsnachweises zur Verfügung. Auch hier finden Sie weitere Details in den FAQ.

Wie Sie die LBNR auf Ihren Leistungsnachweisen dokumentieren erfahren Sie in diesem Artikel:

Als Hilfestellung, haben wir Ihnen die häufigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengetragen

FAQ

Wozu wird eine lebenslange Beschäftigungsnummer (LBNR) benötigt?

Die LBNR muss ab dem 01.01.2023 bei der Abrechnung von Leistungen mit den Kranken- und Pflegekassen angegeben werden. Anzugeben ist dann die LBNR der Beschäftigten, die die jeweilige Leistung erbracht haben. Dies betrifft Träger, die mehrere ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste verwalten, einzelne ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste und Einzelpflegekräfte nach § 77 SGB XI.

Wie kann ich meinen Betrieb registrieren?

Für die Registrierung wird die Verwendung einer „ELSTER-Zertifikatsdatei für Organisationen“ empfohlen. Dabei wird über ELSTER eine Liste der betroffenen Beschäftigten und den notwendigen Angaben übermittelt. Am besten wenden Sie sich dazu an Ihren Steuerberater bzw. Lohnabrechner. Diesen sollte das Verfahren bekannt sein.

Ab wann kann ich meinen Betrieb registrieren?

Das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) ist schon seit dem 01. August 2022 online. Sie erreichen das Register somit schon jetzt unter https://www.bevap-bund.de. Wir empfehlen Ihnen, sich schnellstmöglich dort zu registrieren, damit Ihre Beschäftigten eine LBNR erhalten und um Verzögerungen oder Problemen bei der Abrechnung entgegenzuwirken.

Ich nutze eine Praxis- bzw. Pflege-Software. Gibt es etwas zu beachten?

Bei Ihrer Software sollte sichergestellt sein, dass diese in Zukunft die jeweilige LBNR in den Leistungsnachweisen aufführt. Am besten sprechen Sie Ihren Software-Dienstleister zu diesem Thema an. Nutzen Sie einfach unseren kostenlosen Prüfservice und stellen uns ein Muster Ihres um die LBNR erweiterten Leistungsnachweises zur Verfügung. Nach erfolgter Prüfung durch RZH, erhalten Sie schnellstmöglich ein Ergebnis, ob der Leistungsnachweis den Anforderungen entspricht und eine Abrechnung über RZH weiterhin problemlos durchgeführt werden kann.

Alternativ empfehlen wir die Pflege-Software DM7. Diese ist speziell auf die Abrechnung mit der RZH optimiert. Sprechen Sie dazu Ihren persönlichen Ansprechpartner an oder schauen Sie unter www.dm-edv.de.

Was muss ich bei der Abrechnung mit der RZH beachten?

Nutzen Sie schon jetzt einfach unseren kostenlosen Prüfservice und stellen uns ein Muster Ihres um die LBNR erweiterten Leistungsnachweises zur Verfügung. Nach erfolgter Prüfung durch RZH, erhalten Sie schnellstmöglich ein Ergebnis, ob der Leistungsnachweis den Anforderungen entspricht und eine Abrechnung über RZH weiterhin problemlos durchgeführt werden kann.

Wo erhalte ich weitere Details zum Thema LBNR?

Auf der Seite des Bundesministeriums für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) finden Sie alle notwendigen Informationen.

Dort finden Sie auch ein Benutzerhandbuch zum BeVaP, weiterführende Informationen zu den Inhalten des Informationsschreibens, dem ELSTER-Unternehmenszertifikat und vieles mehr.

Wie lauten die Kontaktdaten des BeVaP?

www.bevap-bund.de

E-Mail: bevap@bevap-bund.de

Telefon: 0228-99 307 4711

Sprechzeiten montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr

Hier erfahren Sie, wie die Angaben zur lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR) auf den Leistungsnachweisen ab 01.01.2023 zu dokumentieren sind. Sollten Sie noch Fragen zur Registrierung haben, finden Sie weitere Details auf der Website des BeVaP (Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege) oder unter folgendem Artikel in unserem NEWSROOM. Den Artikel finden Sie hier: LBNR

UPDATE: Kurz vor Jahresende erreichen uns Neuigkeiten in Bezug auf die Regelungen der LBNR (20.12.2022). Bis zum 30.09.2023 tritt eine Übergangsregelung in Kraft. Vorsicht ist trotzdem geboten, denn eine LBNR ist nach wie vor anzugeben! In der Übergangsregelung ist auch ein sogenannter vorläufiger Schlüssel (auch Dummy- oder Pseudonummer genannt) zulässig.

LBNR kurz erklärt

Die lebenslange Beschäftigungsnummer (LBNR) muss ab dem 01.01.2023 bei der Abrechnung von Leistungen mit den Kranken- und Pflegekassen angegeben werden. Anzugeben ist jeweils die LBNR von dem Beschäftigten, der die Leistung erbracht hat. Dies betrifft Träger, die mehrere ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste verwalten, einzelne ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste und Einzelpflegekräfte nach § 77 SGB XI.

ACHTUNG: Die Kostenträger bearbeiten Ihre Abrechnungsunterlagen nur mit dazugehöriger LBNR. Fehlt die Dokumentation der LBNR, wird Ihre Abrechnung durch die Kostenträger abgewiesen!

Dokumentation der LBNR im Detail

Dokumentationspflicht für jeden Einsatz
Die LBNR ist auf dem Leistungsnachweis pro Einsatz zu dokumentieren

Alle Mitarbeiter*innen, die an der Leistung beteiligt waren, sind zu dokumentieren.
Hier ist zu beachten, dass nach heutigem Stand (12/2022) maximal zwei Beschäftigtennummern pro Einsatz erfasst und an die Kostenträger übermittelt werden können. Grund ist die Begrenzung im Datenträger.

Vorgehen bei mehr als zwei Mitarbeiter*innen
Sollten bei einem Einsatz mehr als zwei Personen beteiligt sein, ist das Kürzel (siehe Download unten) und die LBNR der beiden höchstqualifizierten Mitarbeiter*innen anzugeben.

Betroffene Leistungsnachweise im Detail
Betroffen sind alle Leistungsnachweise, die ab dem 01.01.2023 bei den Kostenträgern abgerechnet werden. Dabei sind ggf. auch Leistungsnachweise aus 2022 (z.B. aus Dezember) betroffen, die im Januar 2023 eingereicht werden.

Vorläufige Schlüssel bei fehlender LBNR
Sollte Ihnen bis zum 01.01.2023 keine LBNR Ihrer Mitarbeiter*innen vorliegen, haben Sie die Möglichkeit, einen vorläufigen 9-stelligen Schlüssel als Ersatz zu nutzen. Hierbei gibt es einen Schlüssel für drei Fälle (nach §293 Abs.8 Satz2 SGB V):

Leiharbeitnehmerinnen ohne Beschäftigtennummer: 999 999 999

Beschäftigte, die noch nicht über eine Beschäftigtennummer verfügen: 999 999 998

Beschäftigtennummer fehlt aus sonstigem Grund: 999 999 997

Manuell ausgefüllte Leistungsnachweise

Füllen Sie Ihre Leistungsnachweise manuell aus: Dokumentieren Sie bitte die LBNR gut leserlich auf diesen. Wie beschrieben, besteht die Möglichkeit Kürzel zu nutzen. Voraussetzung ist, dass die Kürzel und die entsprechende LBNR auf jedem Leistungsnachweis als Legende aufgeführt sind.

Sollten Sie die Pflege-Software DM7 unseres Schwesterunternehmens DM EDV nutzen, steht Ihnen die Möglichkeit zur Eingabe der LBNR rechtzeitig zur Verfügung. Bei Fremdanbietern sollten diese in Zukunft optimalerweise die jeweilige LBNR in den Leistungsnachweisen aufdrucken. Verlieren Sie keine Zeit und sprechen Sie Ihren Software-Dienstleister auf dieses Thema an. Möglicherweise sind hier auch Softwareupdates durchzuführen. Weitere Informationen zu DM7 erhalten Sie unter: www.dm-edv.de

Nutzung von Kürzeln

Für die optimale Bearbeitung besteht ihr Kürzel aus einer laufenden Nummer mit einem zweistelligen Wert (z. B. 01, 02, 03 … 99) eindeutig pro Mitarbeiter/LBNR. Optional ist auch ein dreistelliger Wert möglich (z. B. 001, 002, 003, bis 995).

Laufende NummerLBNR
01987654321
02123456789
Beispiel 1

Laufende NummerLBNR
001987654321
002123456789
Beispiel 2

Bei manuell ausgefüllten Leistungsnachweisen empfehlen wir eine durch Komma getrennte Angabe. Weiter unten finden Sie einen Beispielleistungsnachweis. Dort ist ein lesbares Kürzel und eine Legende mit der entsprechenden LBNR.

Beispielleistungsnachweis

Erst vor rund zwei Wochen haben wir unsere Kunden über die bevorstehende Deadline zur Verwendung der lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR) informiert. Nun haben das Bundesministerium für Gesundheit, der GKV-Spitzenverband, die Verbände der Pflege- und Krankenkassen auf Bundesebene und die Verbände der Pflegedienste auf Bundesebene eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist offiziell bekanntgegeben:


Die Übergangsphase gilt noch bis zum 31. August 2024. Ab dem 01. September 2024 ist eine Abrechnung mit der korrekten LBNR verpflichtend.

Was bedeutet das für Sie?

In der Übergangsfrist bis zum 31. August 2024 kann weiterhin mit einer „Ersatz-Beschäftigtennummer“ abgerechnet werden. Nutzen Sie jetzt die Zeit, um die erforderlichen Schritte einzuleiten:

Schritt 1: Sie haben die Beantragung der LBNR noch nicht vorgenommen?
Wir empfehlen die erforderliche Beantragung unter https://www.bevap-bund.de durchzuführen.
Sobald Ihnen die LBNRs vorliegen, weiter mit Schritt 2.

Schritt 2: Ihnen liegen die LBNRs für Ihre Beschäftigten vor?
Sehr gut. Als unser Kunden senden uns die Liste mit den LBNRs Ihrer Mitarbeiter so schnell wie möglich zu, damit wir diese bei uns für eine ordnungsgemäße Abrechnung hinterlegen können.

Weitere Informationen:

Zur offiziellen Stelle (BfArM) geht es HIER lang.

Unsere Zusammenfassung zum Thema LBNR finden Sie HIER.

Unsere Anleitung zur Dokumentation der LBNR finden Sie HIER.