Krankenfahrten – ein individuelles Verfahren bei der Abrechnung

Krankenfahrten sind Fahrten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Kraftfahrzeugen, Mietwagen (z. B. auch Wagen mit behindertengerechter Einrichtung zur Beförderung von Rollstuhlfahrern) oder Taxen durchgeführt werden.

Krankenfahrten sind eine der vielen Leistungen, deren Abrechnung die RZH übernehmen kann. Für die Abrechnung der Krankenfahrten liegen zwei unterschiedliche Verfahren zugrunde. Diese werden individuell für Ihren Kreis, Region und der Stadt festgelegt. Es wird zwischen Besetzt-Kilometer und den gefahrenen Kilometern unterschieden. Diese beiden Abrechnungswege werden wir kurz erläutern:


Krankenfahrten- Besetzt-Kilometer

Hier ist es so simpel wie es klingt. Die zu berechnende Fahrtstrecke beginnt an der Stelle, wo der Fahrgast aufgenommen wird und endet beim Endziel (Arzt, Krankenhaus, etc.) Anfahrten oder Wartezeiten gehören nicht in die Abrechnung. Der entsprechend höhere Kilometersatz der besetzt gefahrenen Kilometer gilt hier sowohl für die Hinfahrt als auch für die Rückfahrt.


Krankenfahrten – Gefahrene Kilometer -> ( Bundesland abhängig )

Hier gilt ein anderes Verfahren. Die Fahrstrecke beginnt ab dem Betriebssitz über den Kundenstandort und wird bis zum Zielort (Arzt, Krankenhaus, etc.) fortgeführt. Ebenso bei dem Rückweg der Krankenfahrten. Wichtig ist hier zu wissen, auch Wartezeiten können hier berechnet werden. Diese sind nicht zeitlich begrenzt und können sogar gegebenenfalls die Kosten einer zweiten Fahrt übersteigen. Lassen Sie sich die Wartezeit auf jeden Fall von Ihrem Fahrgast/Patient quittieren. Der Nachteil dieses Verfahrens ist, bei Terminen mit kurzer Behandlungsdauer wie z. B. Chemo- oder Strahlenfahrten, die also auch nur einer kurzen Wartezeit bedürfen, werden keine vier Fahrstrecken akzeptiert. Es kann also nur eine Zweiwegefahrt (Hin- und Rückfahrt) mit dem ermäßigten, für gefahrene Kilometer geltenden Kilometersatz zuzüglich der Wartezeit abgerechnet werden.


Für beide Fälle gilt: Es wird nicht die tatsächlich gefahrene Strecke der Krankenfahrten abgerechnet, sondern immer die ökonomisch kürzeste Strecke (gestützt auf übliche Routenplaner wie z. B. googleMaps).
Sollten in Einzelfällen andere Routen sinnvoller oder durch bauliche Maßnahmen erforderlich sein, sollte im Voraus Kontakt zur zuständigen Krankenkasse gesucht werden.