Neuigkeiten zur LBNR: Übergangsfrist verlängert

Erst vor rund zwei Wochen haben wir unsere Kunden über die bevorstehende Deadline zur Verwendung der lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR) informiert. Nun haben das Bundesministerium für Gesundheit, der GKV-Spitzenverband, die Verbände der Pflege- und Krankenkassen auf Bundesebene und die Verbände der Pflegedienste auf Bundesebene eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist offiziell bekanntgegeben:


Die Übergangsphase gilt noch bis zum 31. August 2024. Ab dem 01. September 2024 ist eine Abrechnung mit der korrekten LBNR verpflichtend.

Was bedeutet das für Sie?

In der Übergangsfrist bis zum 31. August 2024 kann weiterhin mit einer „Ersatz-Beschäftigtennummer“ abgerechnet werden. Nutzen Sie jetzt die Zeit, um die erforderlichen Schritte einzuleiten:

Schritt 1: Sie haben die Beantragung der LBNR noch nicht vorgenommen?
Wir empfehlen die erforderliche Beantragung unter https://www.bevap-bund.de durchzuführen.
Sobald Ihnen die LBNRs vorliegen, weiter mit Schritt 2.

Schritt 2: Ihnen liegen die LBNRs für Ihre Beschäftigten vor?
Sehr gut. Als unser Kunden senden uns die Liste mit den LBNRs Ihrer Mitarbeiter so schnell wie möglich zu, damit wir diese bei uns für eine ordnungsgemäße Abrechnung hinterlegen können.

Weitere Informationen:

Zur offiziellen Stelle (BfArM) geht es HIER lang.

Unsere Zusammenfassung zum Thema LBNR finden Sie HIER.

Unsere Anleitung zur Dokumentation der LBNR finden Sie HIER.