Pflege: 12.000 Euro Förderung für die Digitalisierung sichern – Verlängert bis 2023

Sie ist da, die Förderung der Digitalisierung in der Pflege, auch „Förderung der Digitalisierung im Rahmen des Pflege­personal-Stärkungsgesetz (PpSG)“ genannt. Im Grunde ist die Förderung schon länger da. Seit dem 1. Januar 2019. Doch nun wurde sie bis 2023 verlängert. Für Pflegeeinrichtungen bestehen somit die besten Chancen noch zuzugreifen. Die Beantragung ist recht unbürokratisch und nebenbei haben Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, dauerhaft Zeit und Geld zu sparen. Doch eins nach dem anderem.

An wen richtet sich die Förderung?

An alle! Nun ja, an alle nach § 72 SGB XI zugelassenen ambulanten bzw. stationären Pflegeeinrichtungen. Die können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 12.000 € Förderung für die Digitalisierung Ihrer Einrichtung erhalten. Bis zu 12.000 €? Genau, es ist natürlich nicht garantiert den vollen Zuschuss zu erhalten, da dieser sich auch an den Maßnahmen richtet. Aber mit etwas Vorbereitung und einem klaren Ziel steht der vollen Summe nichts im Wege. Genau hier bieten wir Ihnen gerne und unverbindlich eine Beratung an. Sie haben also nichts zu verlieren. Doch dazu am Ende mehr.

Wozu dienen Zuschüsse genau?

Das Förderprogramm aus dem PpSG soll mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) Pflegekräfte durch Voranbringen der Digitalisierung entlasten. Klingt logisch. Aufgaben, die automatisch abgearbeitet werden können, bedeuten weniger Zeit am Schreibtisch zu verbringen. Eine Lösung für alle, die sich den Alltag im Pflegedienst vereinfachen und ihre Fachkräfte dort einsetzten wollen, wo sie wirklich gebraucht werden. Stellen Sie sich nur vor, welche Aufgaben eine Software automatisiert durchführen kann — In einem Bruchteil der Zeit:

  • Erstaufnahmen können direkt beim Patienten erfassen werden.
  • Tourenplanung können den Mitarbeitern direkt auf dem Smartphone zur Verfügung gestellt werden.
  • Leistungserfassung kann mittels mobiler Erfassung direkt in der Software eingesehen werden.
  • Eine Dokumentation kann bequem am PC erledigt & evaluiert werden.
  • MDK Anforderungen können mit wenigen Klicks schnell & übersichtlich dargestellt werden.
  • Touren können taggleich überprüft werden.
  • Wirtschaftlichkeit des Tages, der Woche und des Monats kann mit nur wenigen Klicks und direkt in Erfahrung gebracht werden.
  • Die Abrechnung kann in wenigen Minuten versandfertig sein.

Wo muss ich den Antrag stellen?

Bei der jeweils zuständige Pflegekasse. Wer genau zuständig ist, lässt sich z. B. auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes entnehmen. Dort können Sie auch mehr zu den Richtlinien der Förderung erfahren.

Wie war das noch mal mit der Fördersumme?

Ihre Pflegeversicherung übernimmt bis zu 40 Prozent der Kosten für die Digitalisierung. Dabei handelt es sich um Zuschüsse für Soft- und Hardware, sowie um Schulungen, die damit verbunden sind. Die Höchstsumme beträgt 12.000 €, die nach § 8 Abs. 8 SGB XI auch auf verschiedene Maßnahmen mit mehreren Aufträgen verteilt werden können. Wie bereits erwähnt, kommen Sie mit einem Plan nochmals deutlich leichter an die Fördersumme, die Ihnen zusteht.

Klingt gut! Wo kann ich mich beraten lassen?

Sie haben noch Fragen oder sind sich unsicher, wie Sie die Digitalisierung am besten anpacken? Kein Problem! Wir führen gerne ein unverbindliches Beratungsgespräch mit Ihnen.

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