Ambulante Pflege: Mathematische Optimierungen verkürzen Touren um bis zu 20 Prozent
Haan, 11.01.2024
Vom demographischen Wandel über hohe Arbeitsbelastung bis hin zum Fachkräftemangel – die ambulante Pflege steht vor vielfältigen Herausforderungen. Dabei liegt insbesondere in der Tourenplanung enormes Verbesserungspotenzial, wie eine gemeinsame Studie der ARZ Haan AG und des Fraunhofer-Instituts für Techno- und Wirtschaftsmathematik (ITWM) herausgefunden hat.
20 Prozent kürzere Touren, 10 Prozent weniger Einsatz von überqualifiziertem Personal und annähernd 100 Prozent Einhaltung der terminlichen Wunschzeiträume der Patienten. Das sind die Ergebnisse, die das Fraunhofer ITWM in einer Studie im Auftrag der ARZ Haan AG mithilfe von mathematischen Nachoptimierungen für ambulante Pflegetouren erzielt hat. Beim sogenannten Projekt KoGGe (Konzeption von datengetriebenen Geschäftsmodellen im Gesundheitswesen) wurde untersucht, wie man ambulante Pflegetouren anhand von mathematischen Modell- und Methodenansätzen automatisiert schrittweise verbessern kann. „Die Nachoptimierung von Tourenplänen startet ausgehend von einem vorliegenden Tourenplan. Durchgeführt wird sie mit mathematischen Methoden, die den Ausgangsplan durch kleine Plananpassungen schrittweise verbessern. Die Studienergebnisse zeigen ein großes Verbesserungspotential für den Pflegesektor auf“, erklärt Dr. Alexander Scherrer, stellvertretender Abteilungsleiter im Bereich Optimierung des Fraunhofer ITWM.
Die manuell konzipierten Ausgangspläne stellten das Personal vor eine sehr hohe Dichte an Terminen und die Touren gingen über große Distanzen. Dementsprechend unzufrieden waren die Patienten wegen verpasster Wunschzeiträume. Zudem wurde häufig Personal für die Touren eingeteilt, das für einige der Termine eigentlich überqualifiziert war. Eine Folge davon sind hohe Kosten für die Einrichtungen und das Gesundheitssystem.
„Durch die automatisierten Nachoptimierungen können ambulante Pflegeeinrichtungen auf der einen Seite Kosten reduzieren und auf der anderen Seite die Zufriedenheit ihrer Kunden und Mitarbeiter erhöhen“; sagt Stephan Pleye, Geschäftsführer der DM EDV GmbH, einem Tochterunternehmen der ARZ Haan, das unter anderem Software für ambulante Pflegedienste entwickelt. „In einer Gesellschaft, in der immer mehr Menschen in Zukunft auf Pflegedienstleistungen angewiesen sein werden, spielen solche Optimierungsansätze sicher eine immer größere Rolle.“
Ausführliche Informationen zur Studie finden Sie unter www.arz.de/pflege
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Über die ARZ Haan AG
Die ARZ Haan AG ist einer der führenden Dienstleister im Bereich Abrechnung, Finanzdienstleistungen und Softwarelösungen für Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Mit rund 1.200 Mitarbeitern an über zehn Standorten versteht sich die Unternehmensgruppe als innovativer Impulsgeber und Partner im Gesundheitswesen.
Vor 50 Jahren als standeseigenes Rechenzentrum für Apotheken in Haan gegründet, setzt die Unternehmensgruppe heute auch verstärkt auf die Entwicklung von intelligenten Softwarelösungen und Apps.
Apotheken, stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Hebammen, Zahnärzte, Heil- und Hilfsmittelerbringer oder auch Transportdienstleister – über 17.000 Kunden aus 30 verschiedenen Berufsgruppen nutzen heute bereits die Leistungen der ARZ Haan AG und ihrer Tochterunternehmen.
Die Bedeutung des Themas Pflege nimmt dabei einen immer größeren Stellenwert ein. Mit innovativen Lösungen, einem breiten Netzwerk an Partnern und konzerninternem Expertenwissen reagiert sie dabei auf die dynamisch sich ändernden Rahmenbedingungen in der Pflege. So bietet etwa die Pflegesoftware DM7 spürbare Entlastung für Pflegedienstleister aus allen Segmenten.
Gleiches gilt für die Abrechnungsdienstleistungen der RZH Rechenzentrum für Heilberufe GmbH oder für digitale Tools wie „iCarus Pflegehilfsmittelmanagement“ der ARZ Service GmbH. Apotheker versorgen darüber Pflegebedürftige und pflegende Angehörige unkompliziert mit Pflegehilfsmitteln.
Über das Fraunhofer ITWM
Das Fraunhofer-Institut für Techno- und Wirtschaftsmathematik ITWM in Kaiserslautern gehört zu den weltweit führenden Forschungsinstituten für Industriemathematik. Die Hauptaufgabe besteht darin, Mathematik als Schlüsseltechnologie voranzutreiben und innovative Impulse zu setzen. Der Schwerpunkt liegt auf der Weiterentwicklung von mathematischen Methoden in Forschungsprojekten und deren Implementation mit geeigneten Technologien in Anwendungsprojekten.
Die zentralen Projektinhalte sind Forschungs- und Entwicklungsleistungen von mathematischen Methoden- bis hin zu kundenspezifischen Softwarelösungen. Die vielfältigen Kompetenzen richten sich an ein breites Kundenspektrum aus zahlreichen Marktsegmenten, darunter beispielsweise die Life Sciences, die industrielle Fertigung, die chemische Industrie oder auch die Energiebranche.
Haan, 13. Juni 2023
Die ARZ Haan AG hat heute im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung in Düsseldorf ihre Zahlen aus dem zurückliegenden Geschäftsjahr präsentiert. „Wir blicken sehr zufrieden auf das Jahr 2022. Wir sind in strategisch wichtigen Feldern gewachsen.“, sagt Dr. Philipp Siebelt, Sprecher des Vorstands. „Zum einen haben Gesellschaften, die schon seit vielen Jahren in unserem Portfolio sind, neue Kundinnen und Kunden gewinnen können und zum anderen haben strategische Akquisitionen unsere Kompetenz als führender Dienstleister für Unternehmen im Gesundheitswesen gestärkt.“
Der Umsatz des Konzerns hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr weiter positiv entwickelt und ist um rund 7 % von 76,3 auf 81,4 Millionen Euro gewachsen. Rund die Hälfte dieses Anstiegs ist auf eine Steigerung der Kundenanzahl im Konzern zurückzuführen. Der Umsatz mit digitalen Dienstleistungen ist um fast 30 % gestiegen und hat einen Anteil von 10 % am Umsatz. Das Konzernergebnis vor Steuern liegt bei 7,0 Millionen Euro.
„An diesen erneut starken Zahlen haben alle Gesellschaften unserer Unternehmensgruppe ihren Anteil. Im aktuell sehr herausfordernden Geschäftsumfeld des Gesundheitswesens ist die ARZ Haan AG mit ihren Tochtergesellschaften ein starker, verlässlicher und innovativer Partner für über 17.000 Kundinnen und Kunden.“, sagt Siebelt. „Deshalb gilt mein besonderer Dank auch unseren mittlerweile über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dank ihres Einsatzes steht unsere Unternehmensgruppe auf einem starken Fundament und kann sich mit großer Kraft zukunftsgerichtet weiterentwickeln.“
Neben einem organischen Wachstum stärkt die ARZ Haan AG ihr Portfolio systematisch über strategische Neuakquisitionen. Jüngstes Beispiel ist die Übernahme der WDS GmbH Anfang des Jahres. Damit erweitert die Unternehmensgruppe ihr Portfolio im Pflegemarkt, das bislang auf Abrechnung und Software fokussiert war, um die persönliche, telefonische und digitale Pflegeberatung von Patientinnen und Patienten und pflegenden Angehörigen.
Der aktuelle Aktienkurs, der satzungsgemäß nach dem modifizierten Stuttgarter Verfahren ermittelt wird, beträgt nun 82,20 Euro. Das entspricht einem Wertzuwachs von fast 4 % gegenüber dem Vorjahr. Die Hauptversammlung hat beschlossen, eine Dividende in Höhe von 2,00 Euro je Aktie auszuschütten.
Über die ARZ Haan AG
Über 17.000 Kundinnen und Kunden aus 30 verschiedenen Berufsgruppen des Gesundheitswesens in Deutschland vertrauen auf die Leistung und Finanzstärke der ARZ Haan AG Unternehmensgruppe, die mit rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an mehr als zehn Standorten aktiv ist. Mit den neun operativen Tochtergesellschaften positioniert sich die ARZ Haan AG erfolgreich als innovative und profitable Unternehmensgruppe im deutschen Gesundheitswesen und setzt ihren Wachstumskurs beständig fort.
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Düsseldorf, 20. Juni 2022
Am 20. Juni 2022 fand die ordentliche Hauptversammlung der ARZ Haan AG im Maritim Hotel in Düsseldorf statt. Dr. Philipp Siebelt, Sprecher des Vorstands, präsentierte die Zahlen zum zurückliegenden Geschäftsjahr sowie den Fortschritt bei der Umsetzung der Gruppenstrategie.
Die Umsatzentwicklung des Konzerns im abgelaufenen Geschäftsjahr stellt sich erneut positiv dar und erhöhte sich um 12 % von 68,0 auf 76,3 Millionen Euro. Noch erfreulicher ist die Entwicklung des Konzernergebnisses vor Steuern: mit 10,4 Millionen Euro wurde im 50. Jahr des Bestehens der Unternehmensgruppe erstmalig ein zweistelliges Millionenergebnis erzielt.
„Zu diesem starken Ergebnis haben alle Teile unserer Unternehmensgruppe beigetragen. Mein besonderer Dank gilt daher den inzwischen fast 1.000 MitarbeiterInnen an den zehn Standorten. Das vergangene Jahr war geprägt von einem herausfordernden Umfeld und erforderte eine schnelle Reaktionsgeschwindigkeit. Wir haben erfolgreich als Team agiert – mit strikter Disziplin und hoher Flexibilität. Dieser Einsatz und Teamgeist sind auch entscheidend, um unsere Erfolgsgeschichte fortzusetzen“, so Siebelt.
Neben einem starken organischen Wachstum stärkt die ARZ Haan Unternehmensgruppe ihr Portfolio systematisch über strategische Neuakquisitionen und Partnerschaften. Jüngstes Beispiel ist die Akquisition der TeamFaktor GmbH in Tutzing, die das Dienstleistungsangebot der ARZ Haan AG im Bereich des Dentalmarktes um einen wesentlichen Baustein – das Factoring – ergänzt. Bereits seit 2019 hat die Unternehmensgruppe die erste cloudbasierte Praxissoftware für ZahnärztInnen „teemer“ erfolgreich in den dentalen Softwaremarkt eingeführt.
Der aktuelle Aktienkurs, der satzungsgemäß nach dem modifizierten Stuttgarter Verfahren ermittelt wird, beträgt nun 79,07 Euro. Das entspricht einem Wertzuwachs von 15 % gegenüber dem Vorjahr. Die Hauptversammlung hat beschlossen, eine Dividende in Höhe von 2,20 Euro je Aktie auszuschütten.
Im Rahmen der Hauptversammlung wurde Herr Daniel Zehnich, Leiter Konzernstrategie und Gesundheitsmarkt bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG, als Vertreter der Anteilseigner zum 1. August 2022 neu in den Aufsichtsrat gewählt. Dem Gremium gehören weiterhin an: Thomas Preis (Vorsitzender), Dr. Klaus Poggemann und Christoph Schmölzing.
Über 17.000 KundInnen aus 30 verschiedenen Berufsgruppen des Gesundheitssystems in Deutschland vertrauen auf die Leistung und Finanzstärke der ARZ Unternehmensgruppe, die mit fast 1.000 MitarbeiterInnen an zehn Standorten aktiv ist. Mit neun operativen Tochtergesellschaften positioniert sich die ARZ Haan AG erfolgreich als innovative und profitable Unternehmensgruppe im deutschen Gesundheitswesen und setzt den Wachstumskurs beständig fort.
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Haan/Tutzing, 26.04.2022
Mit der Übernahme von TeamFaktor wird das Dienstleistungsangebot der ARZ Haan AG im Bereich des Dentalmarktes um einen wesentlichen Baustein ergänzt. Bereits seit 2019 hat die Unternehmensgruppe die erste cloudbasierte Praxissoftware für ZahnärztInnen „teemer“ erfolgreich in den dentalen Softwaremarkt eingeführt. Sie wird von der ARZ.dent GmbH in Hamburg entwickelt und vertrieben.
TeamFaktor ergänzt nun die dentale Sparte der Unternehmensgruppe um das cloudbasierte Online-Factoring.
Durch die intelligente Verbindung von Praxismanagement und Factoring wird der Praxisalltag noch komfortabler und absolut transparent – für die PraxisinhaberInnen und MitarbeiterInnen, aber auch für die PatientInnen. Die digitale Patienten-Journey beginnt bei „teemer“ mit der Online-Terminvergabe und Anamnese von zu Hause aus, führt über die digitalen Bausteine Empfang, Planung und Behandlung hin zur Patienten-Aufklärung mittels integrierter Aufklärungs-Videos. Online-Factoring wird hier als ideale Ergänzung in einen effizienten Workflow integriert. Immer mit dem Ziel die zahnärztliche Praxisverwaltung und Steuerung für Praxis und PatientInnen mobil, einfach und sicher zu gestalten.
Horst Schön, geschäftsführender Gesellschafter der TeamFaktor GmbH meint dazu: „Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der ARZ.dent GmbH hat mir gezeigt, dass beide Unternehmen die identische DNA besitzen. Die barrierefreie Integration von Factoring-Dienstleistungen in die einzigartige cloudbasierte Praxisverwaltung „teemer“ bringt enorme Mehrwerte und Effizienzen für jede Praxisorganisation. Deshalb haben wir uns entschieden, gemeinsam den Dentalmarkt weiter zu revolutionieren.“
„Mit großer Begeisterung begrüßen wir Horst Schön und sein Team in unserer wachsenden Unternehmensgruppe. Mit dieser Akquisition erreichen wir eine notwendige Ergänzung unserer Digitalsparte im Dentalbereich und bieten somit auch hier alle Bestandteile für eine erfolgreiche Praxis. Wir untermauern nochmals deutlich unseren Anspruch, die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter voranzutreiben“, so Dr. Philipp Siebelt, Vorstandssprecher der ARZ Haan AG.
Über die ARZ Haan AG:
Die ARZ Unternehmensgruppe gehört mit sieben operativen Tochtergesellschaften und über 900 MitarbeiterInnen an neun Standorten zu den führenden Dienstleistern im deutschen Gesundheitssystem. In den spezialisierten Tochtergesellschaften werden innovative Dienstleistungskonzepte für den Gesundheitsbereich entwickelt und zur Marktreife gebracht. Von digitalen Softwarelösungen bis hin zu IT-basierten Finanzdienstleistungen werden Leistungserbringer durch die Services der ARZ Unternehmensgruppe entlastet. Zu den 30 verschiedenen Kundengruppen der ARZ Haan AG gehören unter anderem ApothekerInnen, Pflegedienste und -einrichtungen, Heilmittelerbringer, Hilfsmittelanbieter, Hebammen, Sanitätshäuser, Krankentransportunternehmen sowie ZahnärztInnen.
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Am 1. Januar 2021 tritt die neue Heilmittelrichtlinie in Kraft. Welche Neuerungen bringt die neue Verordnung für Heilmittel? Worauf muss ich künftig achten?
A wie Arztbezogen: Der Verordnungsfall bezieht sich künftig immer auf den verordnenden Arzt. Ärzte müssen also keine Verordnungsmengen von anderen Ärzten berücksichtigen – entsprechende Rücksprachen entfallen.
B wie Blankoverordnung: Therapeuten dürfen aufgrund der vom Arzt gestellten Diagnose selbst über Auswahl, Dauer und Frequenz der Behandlung entscheiden.
C wie COVID-19: Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde die Frist zum Behandlungsbeginn von 14 auf 28 Tage erhöht.
D wie Direktzugang: Diesen hatten viele Heilmittelverbände gefordert, berücksichtigt wurde die Forderung jedoch nicht. Patienten brauchen weiterhin eine ärztliche Verordnung, um einen Therapeuten aufsuchen zu können.
E wie Entlastung: Therapeuten werden durch die Neuregelungen an vielen Stellen bei der Administration entlastet.
F wie Frequenz: Die Behandlungsfrequenz wird künftig als Spanne – zum Beispiel ein bis drei Mal wöchentlich – hinterlegt. Behandlungstermine können so flexibler vereinbart werden, zeitaufwändige Rücksprachen mit dem Arzt bei Abweichungen von der Frequenz entfallen.
G wie Genehmigung: Das bisherige Genehmigungsverfahren einiger Krankenkassen fällt weg. Auch in Fällen, wo die orientierende Behandlungsmenge überschritten wird, ist keine Begründung mehr nötig. Der Arzt muss die Gründe nur in der Behandlungsakte vermerken.
H wie Hausbesuchsregelung: Die Forderungen nach einer neuen Hausbesuchsregelung wurden nicht berücksichtigt. Auch in Zukunft wird eine Behandlung nur dann explizit am Wohnort möglich sein, wenn der Patient aus medizinischen Gründen nicht in die Praxis kommen kann.
I wie Informationen: Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses.
J wie Je nach medizinischem Bedarf kann die Behandlungsmenge abweichen.
K wie Katalog für Heilmittel: Der Heilmittel-Katalog wird deutlich übersichtlicher. Die Anzahl der Gruppen sinkt.
L wie Leitsymptomatik: Ab Januar 2021 können mehrere unterschiedliche Leitsymptomatiken eingetragen werden. Das bedeutet mehr Flexibilität und Entscheidungsfreiheit.
M wie Mehrere Heilmittel: Auch bei der Physiotherapie und der Stimm-, Sprech- und Schlucktherapie können nun bis zu drei Heilmittel gleichzeitig verordnet werden. Bisher war dies nur bei der Ergotherapie möglich.
N wie Neues Muster 13: Künftig gibt es nur noch ein Verordnungsformular für alle Heilmittel, die Heilmittelverordnung 13, auch genannt Muster 13.
O wie Orientierende Behandlungsmenge: In Zukunft gibt es nur einen Versorgungsfall und daran geknüpft die sogenannte „orientierende Behandlungsmenge“.
P wie Prüfpflicht: Diese bleibt bestehen – trotz Forderungen nach einer Abschaffung.
Q wie Quartal 4/2021: Bis dahin muss auch die Software zur Abrechnung auf dem neuesten Stand sein.
R wie Regelfall: Die komplizierte Regelfallsystematik wird abgeschafft. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen Erstverordnung, Folgeverordnung und Verordnung außerhalb des Regelfalls. Neu gibt es nur einen Verordnungsfall und eine sich daran orientierende Behandlungsmenge.
S wie Schlucktherapie: Die Schlucktherapie wird zum eigenen Heilmittel und kann auch auf Verordnungen eingetragen werden.
T wie Therapie: Auf Muster 13 kreuzt der Arzt oben rechts eine von fünf Therapiemöglichkeiten an: Physiotherapie, Podologische Therapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Ergotherapie oder Ernährungstherapie.
U wie Untergliedert: Durch die Zusammenfassung der Diagnosegruppen wird der Heilmittel-Katalog übersichtlicher.
V wie Versorgungsdatum: In Zukunft ist nicht mehr der letzte Behandlungstermin ausschlaggebend, sondern das Datum der letzten Heilmittelverordnung. Erst wenn die letzte Versorgung älter ist als ein halbes Jahr, wird ein neuer Verordnungsfall verschrieben.
W wie Wann treten die Änderungen der Heilmittelverordnung in Kraft? Am 1. Januar 2021.
X wie in FleXibilität: Die Leitsymptomatik und Behandlungsfrequenz können auf der neuen Verordnung flexibler angegeben werden.
Y wie in PhYsiotherapie: Die Anzahl der Gruppen im Heilmittel-Katalog sinkt für die Physiotherapie von 22 auf 13.
Z wie Ziel der neuen Heilmittelrichtlinie: Bürokratie abbauen und Leistungserbringer entlasten.
Ein Leben ohne Smartphone – das können sich viele Menschen gar nicht mehr vorstellen. Das gilt auch für Taxifahrer. Denn das Handy vertreibt die Wartezeiten und erleichtert die Arbeit: von der Navigation über Fahrtenvermittlung bis hin zur Abrechnung. Aber Vorsicht: Wer während der Fahrt mit dem Handy am Ohr erwischt wird, muss zahlen!
Sie haben Ihren Fahrgast eben zur Dialyse gebracht und jetzt eine halbe Stunde Zeit, bis Sie ihn wieder nach Hause fahren müssen? Eine gute Gelegenheit für einen ausführlichen Blick aufs Handy: Verkehr und Wetter checken, ein paar Nachrichten an Freunde verschicken und ein Video anschauen.
Smartphone hilft bei Navigation, Fahrtenvermittlung und Abrechnung
Das Smartphone ist aber nicht nur Zeitvertreib, sondern erleichtert Taxifahrern auch die Arbeit: Das kleine Ding hilft beim Navigieren, bei der Vermittlung von Fahrten und sogar bei der Abrechnung. Mit mobilen Lösungen wie CLEO lässt sich die Abrechnung von Krankenfahrten zum Beispiel blitzschnell erledigen – ein Foto der Verordnung machen, absenden und fertig.
Handy am Steuer wird teuer
Aber das Handy am Steuer birgt auch Risiken. Während des Fahrens zu telefonieren oder eine Navigations-App zu bedienen, lenkt vom Verkehr ab. Es macht nicht nur einen schlechten Eindruck auf Ihre Fahrgäste, sondern kann auch teuer werden: Wer während der Fahrt mit dem Handy am Ohr erwischt wird, muss ein Bußgeld zahlen: Und zwar 100 Euro. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg.
Wer das Handy am Steuer nutzt und dabei jemanden gefährdet, muss sogar 150 Euro berappen. Kommt es beim Fahren mit Handy zur Sachbeschädigung, werden 200 Euro Bußgeld fällig. Dazu kommen jeweils das einmonatige Fahrverbot und die beiden Punkte in Flensburg.
Es ist übrigens auch verboten, eine Navigations-App während der Fahrt zu bedienen. Das gilt auch, wenn das Smartphone in einer Halterung an der Windschutzscheibe steckt. Nicht verboten ist es, das Smartphone nur in der Hand zu halten. Die Strafe wird erst fällig, wenn man das Handy während der Fahrt benutzt.
Freisprecheinrichtung erlaubt
Es gibt jedoch einige Ausnahmen: Wenn der Wagen steht und der Motor ganz ausgeschaltet ist, darf der Fahrer das Handy bedienen. Aber Achtung: Wer an einer roten Ampel wartet, darf das Handy nicht nutzen. Das gilt auch, wenn sich der Motor mit der Start-Stopp-Automatik abgeschaltet hat!
Wer während der Fahrt telefonieren möchte, muss eine Freisprechanlage nutzen. Diese lässt sich per Knopfdruck bedienen. Der Vorteil: Mit einer Freisprechanlage im Auto kann sich der Fahrer weiterhin auf die Fahrbahn konzentrieren. Diese Art des Telefonierens ist deshalb erlaubt – und hinterlässt auch bei Ihren Fahrgästen einen besseren Eindruck.
Viele pflegebedürftige Menschen wünschen sich, so lange wie möglich zu Hause betreut zu werden. Die Nachfrage nach kompetenten ambulanten Pflegediensten ist entsprechend hoch – eine Existenzgründung im Bereich der häuslichen Pflege hat gute Perspektiven. Doch wie erfolgt die Abrechnung beim ambulanten Pflegedienst? Eine kurze Einführung in ein komplexes Thema.
In der ambulanten Pflege gibt es drei Kostenträger, mit denen der Pflegedienst abrechnen kann: die Pflegekasse, die Krankenkasse und das Sozialamt. Mit welchem Träger Sie Ihre Leistungen im Einzelfall abrechnen können, hängt von der Situation der zu pflegenden Person ab.
Die Details zur Abrechnung sind in festen Versorgungsverträgen festgelegt, die der Pflegedienst und die Pflegekasse in den einzelnen Bundesländern geschlossen haben. Grundsätzlich wird zwischen Grundpflege – also der Hilfe bei den Grundverrichtungen des täglichen Lebens – und hauswirtschaftlicher Versorgung – das heißt Unterstützung bei der Haushaltsführung –unterschieden.
Kommt eine medizinische Versorgung hinzu – die so genannte Behandlungspflege – sind die Krankenkassen die Abrechnungspartner. Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege ist dabei im Sozialgesetzbuch fünf (SGB V) geregelt.
Was sind Leistungskomplexe?
Die pflegerischen Leistungen sind in 17 verschiedene Tätigkeiten unterteilt – vom Waschen über Lagern bis hin zum Einkaufen und Reinigen der Wohnung. Diese Tätigkeiten lassen sich teilweise zusammenfassen und bilden dann einen so genannten Komplex. Deshalb erhöht sich die Zahl der Leistungsklassen de facto auf insgesamt 30.
Das sind die Hauptleistungsklassen:
• 01 Ganzwaschung
• 02 Teilwaschung
• 03 Ausscheidung
• 04 selbstständige Nahrungsaufnahme
• 05 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
• 06 Sondenernährung
• 07 Lagern/Betten
• 08 Mobilisation
• 09 Behördengänge/Arztbesuche
• 10 Beheizen des Wohnbereichs
• 11 Einkaufen
• 12 Zubereiten von warmen Speisen
• 13 Reinigung der Wohnung
• 14 Waschen und Pflegen der Wäsche/Kleidung
• 15 Hausbesuchspauschale
• 15a erhöhte Hausbesuchspauschale
• 16 Erstgespräch
• 16a Folgebesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Weitere Leistungsklassen entsprechen bestimmten Kombinationsleistungen, also zum Beispiel Waschen, Lagern und Unterstützung beim Essen. Die Kosten werden der Pflegekasse monatlich in Rechnung gestellt.
Was sind die Voraussetzungen für die Pflegeabrechnung?
Um als Pflegedienst die Leistungen mit der entsprechenden Pflegekasse abzurechnen, ist ein Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse nötig. In einer zusätzlichen Vergütungsvereinbarung wird die Vergütung individuell zwischen Pflegedienst und Pflegekasse geregelt. Was genau mit der Kasse abgerechnet wird, hängt dann schlussendlich am Pflegegrad des Patienten.
Was ist der Pflegegrad?
Der Pflegegrad entscheidet darüber, welchen Anteil der Kosten die Pflegekasse übernimmt. Die Pflegebedürftigen werden in fünf Pflegegrade eingeteilt. Gemessen wird der Pflegegrad daran, wie selbständig die zu pflegende Person ist. Für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für den Pflegedienst bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag. Bei Pflegegrad 2 sind das maximal 689 Euro pro Monat, bei Pflegegrad 5 höchstens 1.995 Euro.
Bei der Abrechnung Ihrer Leistungen in der Häuslichen Pflege unterstützen Sie die Experten der RZH.
Ab dem 1.10.2020 gilt ein neues Formular für die Verordnung Häuslicher Krankenpflege. Was ist neu auf dem „Muster 12“? Die Änderungen der neuen Verordnung im Überblick.
Zum Oktober 2020 wird ein neues Formular zur Verordnung Häuslicher Krankenpflege eingeführt. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Wundversorgung.
Das ist neu auf Formular 12
- Eigenes Feld für die Angabe „Wundart“: Der Arzt muss angeben, ob es sich beispielsweise um eine Schnitt-, Biss- oder Schusswunde handelt, wo diese sich befindet und wie groß sie ist.
- Unterscheidung zwischen akuter und chronischer Wundversorgung: Um den unterschiedlichen Anforderungen an die Wundversorgung gerecht zu werden, muss zwischen akuter und chronischer Versorgung der Wunde differenziert werden.
- Feld für die neue Leistung „Positionswechsel zur Dekubitus-Behandlung“: Der Arzt kann dies verordnen, wenn keine im Haushalt lebende Person den Positionswechsel übernehmen oder dazu angeleitet werden kann.
Der Hintergrund
Das Formular wird angepasst, weil der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege geändert hat. Das Ziel: Die Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden zu verbessern. Grundlage dafür ist das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung.
Das entfällt
- Der Durchschlag „Ausfertigung für den Pflegedienst – der Abrechnung beizufügen“ entfällt.
- Der Hinweis, dass der Anspruch auf häusliche Pflege nicht besteht, wenn der Versicherte die erforderlichen Maßnahmen selbst durchführen oder eine im Haushalt lebende Person dies übernehmen kann, entfällt.
- Der Arzt muss eine Verordnungsdauer von mehr als 14 Tagen nicht mehr gesondert begründen.
- Auch der Hinweis auf die Vorgaben der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege wurde gestrichen.
Ab dem vierten Quartal 2020 darf das alte Formular Muster 12 nicht mehr verwendet werden!
Krankenfahrten sind Fahrten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Kraftfahrzeugen, Mietwagen (z. B. auch Wagen mit behindertengerechter Einrichtung zur Beförderung von Rollstuhlfahrern) oder Taxen durchgeführt werden.
Krankenfahrten sind eine der vielen Leistungen, deren Abrechnung die RZH übernehmen kann. Für die Abrechnung der Krankenfahrten liegen zwei unterschiedliche Verfahren zugrunde. Diese werden individuell für Ihren Kreis, Region und der Stadt festgelegt. Es wird zwischen Besetzt-Kilometer und den gefahrenen Kilometern unterschieden. Diese beiden Abrechnungswege werden wir kurz erläutern:
Krankenfahrten- Besetzt-Kilometer
Hier ist es so simpel wie es klingt. Die zu berechnende Fahrtstrecke beginnt an der Stelle, wo der Fahrgast aufgenommen wird und endet beim Endziel (Arzt, Krankenhaus, etc.) Anfahrten oder Wartezeiten gehören nicht in die Abrechnung. Der entsprechend höhere Kilometersatz der besetzt gefahrenen Kilometer gilt hier sowohl für die Hinfahrt als auch für die Rückfahrt.
Krankenfahrten – Gefahrene Kilometer -> ( Bundesland abhängig )
Hier gilt ein anderes Verfahren. Die Fahrstrecke beginnt ab dem Betriebssitz über den Kundenstandort und wird bis zum Zielort (Arzt, Krankenhaus, etc.) fortgeführt. Ebenso bei dem Rückweg der Krankenfahrten. Wichtig ist hier zu wissen, auch Wartezeiten können hier berechnet werden. Diese sind nicht zeitlich begrenzt und können sogar gegebenenfalls die Kosten einer zweiten Fahrt übersteigen. Lassen Sie sich die Wartezeit auf jeden Fall von Ihrem Fahrgast/Patient quittieren. Der Nachteil dieses Verfahrens ist, bei Terminen mit kurzer Behandlungsdauer wie z. B. Chemo- oder Strahlenfahrten, die also auch nur einer kurzen Wartezeit bedürfen, werden keine vier Fahrstrecken akzeptiert. Es kann also nur eine Zweiwegefahrt (Hin- und Rückfahrt) mit dem ermäßigten, für gefahrene Kilometer geltenden Kilometersatz zuzüglich der Wartezeit abgerechnet werden.
Für beide Fälle gilt: Es wird nicht die tatsächlich gefahrene Strecke der Krankenfahrten abgerechnet, sondern immer die ökonomisch kürzeste Strecke (gestützt auf übliche Routenplaner wie z. B. googleMaps).
Sollten in Einzelfällen andere Routen sinnvoller oder durch bauliche Maßnahmen erforderlich sein, sollte im Voraus Kontakt zur zuständigen Krankenkasse gesucht werden.
Egal ob Logopäde, Physiotherapeut oder Podologe: Wer seine Leistungen abrechnen will, braucht ein Institutionskennzeichen, kurz IK-Nummer. Wie lässt sich dieser Code beantragen? Und wofür stehen die neun Ziffern eigentlich? Die wichtigsten Fragen im Überblick.
Was ist eine IK-Nummer?
Um als Leistungserbringer im Gesundheitswesen mit den Sozialversicherungen und Krankenkassen abzurechnen, benötigen Sie zwingend eine IK-Nummer, auch Institutionskennzeichen genannt. Über diesen neunstelligen Zahlencode können Sie als Leistungserbringer bei der Abrechnung eindeutig identifiziert werden. Kassen können die Abrechnungsdaten somit problemlos einem Leistungserbringer zuordnen.
Wie beantrage ich eine IK-Nummer?
Die IK-Nummer kann kostenlos und formlos bei der Sammel- und Verteilungsstelle IK der Arbeitsgemeinschaft für Institutionskennzeichen angefordert werden – und zwar bei folgender Adresse:
ARGE IK
Alte Heerstr. 111
53757 Sankt Augustin
Besonders schnell und einfach geht es, wenn Sie für den Antrag das Download-Formular der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE IK) verwenden. Dieses kann per Post, Fax oder E-Mail übermittelt werden.
Was passiert nach der Antragstellung?
Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, bearbeitet die ARGE IK diesen und schickt Ihnen ein postalisches Anschreiben mit den erfassten Daten. Überprüfen Sie alle Angaben, korrigieren Sie etwaige Fehler und senden Sie die unterschriebenen Unterlagen zurück. Im Anschluss erhalten Sie erneut Post: Die ARGE IK teilt Ihnen Ihre offizielle IK-Nummer mit – und leitet diese auch an die beteiligten Sozialversicherungsträger weiter.
Muss ich die ARGE IK über Änderungen bei meinen Daten informieren?
Ihre Telefonnummer, Adresse oder Bankverbindung hat sich geändert? Das sollten Sie der ARGE IK möglichst schnell melden. Denn diese informiert wöchentlich alle beteiligten Stellen über Änderungen im IK-Nummern-Verzeichnis.
Was verrät das Institutionskennzeichen?
Die IK-Nummer ist in vier Ziffernbereiche unterteilt. Aus den ersten beiden lässt sich herauslesen, um welche Art von Leistungserbringer es sich handelt. Die IK-Nummer von Krankentransport-Unternehmen beginnt zum Beispiel immer mit 60.
Die Ziffern 3 und 4 verraten, in welchem Bundesland der Besitzer der Nummer wohnt. Die Ziffern 5 bis 8 sind Ihre ganz persönliche Ziffernfolge. Und die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer, um eine Kennnummer auf ihre Gültigkeit überprüfen zu können. Leistungsverrechner können auf der Website der ARGE IK übrigens auch selbst eine Institutionskennzeichensuche durchführen.