Das ändert sich durch die neue Heilmittelverordnung 01.01.2021 – Ein Überblick von A bis Z

Am 1. Januar 2021 tritt die neue Heilmittelrichtlinie in Kraft. Welche Neuerungen bringt die neue Verordnung für Heilmittel? Worauf muss ich künftig achten?

A wie Arztbezogen: Der Verordnungsfall bezieht sich künftig immer auf den verordnenden Arzt. Ärzte müssen also keine Verordnungsmengen von anderen Ärzten berücksichtigen – entsprechende Rücksprachen entfallen.

B wie Blankoverordnung: Therapeuten dürfen aufgrund der vom Arzt gestellten Diagnose selbst über Auswahl, Dauer und Frequenz der Behandlung entscheiden.

C wie COVID-19: Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde die Frist zum Behandlungsbeginn von 14 auf 28 Tage erhöht.

D wie Direktzugang: Diesen hatten viele Heilmittelverbände gefordert, berücksichtigt wurde die Forderung jedoch nicht. Patienten brauchen weiterhin eine ärztliche Verordnung, um einen Therapeuten aufsuchen zu können.

E wie Entlastung: Therapeuten werden durch die Neuregelungen an vielen Stellen bei der Administration entlastet.

F wie Frequenz: Die Behandlungsfrequenz wird künftig als Spanne – zum Beispiel ein bis drei Mal wöchentlich – hinterlegt. Behandlungstermine können so flexibler vereinbart werden, zeitaufwändige Rücksprachen mit dem Arzt bei Abweichungen von der Frequenz entfallen.

G wie Genehmigung: Das bisherige Genehmigungsverfahren einiger Krankenkassen fällt weg. Auch in Fällen, wo die orientierende Behandlungsmenge überschritten wird, ist keine Begründung mehr nötig. Der Arzt muss die Gründe nur in der Behandlungsakte vermerken.

H wie Hausbesuchsregelung: Die Forderungen nach einer neuen Hausbesuchsregelung wurden nicht berücksichtigt. Auch in Zukunft wird eine Behandlung nur dann explizit am Wohnort möglich sein, wenn der Patient aus medizinischen Gründen nicht in die Praxis kommen kann.

I wie Informationen: Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses.

J wie Je nach medizinischem Bedarf kann die Behandlungsmenge abweichen.

K wie Katalog für Heilmittel: Der Heilmittel-Katalog wird deutlich übersichtlicher. Die Anzahl der Gruppen sinkt.

L wie Leitsymptomatik: Ab Januar 2021 können mehrere unterschiedliche Leitsymptomatiken eingetragen werden. Das bedeutet mehr Flexibilität und Entscheidungsfreiheit.

M wie Mehrere Heilmittel: Auch bei der Physiotherapie und der Stimm-, Sprech- und Schlucktherapie können nun bis zu drei Heilmittel gleichzeitig verordnet werden. Bisher war dies nur bei der Ergotherapie möglich.

N wie Neues Muster 13: Künftig gibt es nur noch ein Verordnungsformular für alle Heilmittel, die Heilmittelverordnung 13, auch genannt Muster 13.

O wie Orientierende Behandlungsmenge: In Zukunft gibt es nur einen Versorgungsfall und daran geknüpft die sogenannte „orientierende Behandlungsmenge“.

P wie Prüfpflicht: Diese bleibt bestehen – trotz Forderungen nach einer Abschaffung.

Q wie Quartal 4/2021: Bis dahin muss auch die Software zur Abrechnung auf dem neuesten Stand sein.

R wie Regelfall: Die komplizierte Regelfallsystematik wird abgeschafft. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen Erstverordnung, Folgeverordnung und Verordnung außerhalb des Regelfalls. Neu gibt es nur einen Verordnungsfall und eine sich daran orientierende Behandlungsmenge.

S wie Schlucktherapie: Die Schlucktherapie wird zum eigenen Heilmittel und kann auch auf Verordnungen eingetragen werden.

T wie Therapie: Auf Muster 13 kreuzt der Arzt oben rechts eine von fünf Therapiemöglichkeiten an: Physiotherapie, Podologische Therapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Ergotherapie oder Ernährungstherapie.

U wie Untergliedert: Durch die Zusammenfassung der Diagnosegruppen wird der Heilmittel-Katalog übersichtlicher.

V wie Versorgungsdatum: In Zukunft ist nicht mehr der letzte Behandlungstermin ausschlaggebend, sondern das Datum der letzten Heilmittelverordnung. Erst wenn die letzte Versorgung älter ist als ein halbes Jahr, wird ein neuer Verordnungsfall verschrieben.

W wie Wann treten die Änderungen der Heilmittelverordnung in Kraft? Am 1. Januar 2021.

X wie in FleXibilität: Die Leitsymptomatik und Behandlungsfrequenz können auf der neuen Verordnung flexibler angegeben werden.

Y wie in PhYsiotherapie: Die Anzahl der Gruppen im Heilmittel-Katalog sinkt für die Physiotherapie von 22 auf 13.

Z wie Ziel der neuen Heilmittelrichtlinie: Bürokratie abbauen und Leistungserbringer entlasten.