Neues Formular Muster 12 in der Häuslichen Krankenpflege

Ab dem 1.10.2020 gilt ein neues Formular für die Verordnung Häuslicher Krankenpflege. Was ist neu auf dem „Muster 12“? Die Änderungen der neuen Verordnung im Überblick.

Zum Oktober 2020 wird ein neues Formular zur Verordnung Häuslicher Krankenpflege eingeführt. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Wundversorgung.

Das ist neu auf Formular 12

  • Eigenes Feld für die Angabe „Wundart“: Der Arzt muss angeben, ob es sich beispielsweise um eine Schnitt-, Biss- oder Schusswunde handelt, wo diese sich befindet und wie groß sie ist.
  • Unterscheidung zwischen akuter und chronischer Wundversorgung: Um den unterschiedlichen Anforderungen an die Wundversorgung gerecht zu werden, muss zwischen akuter und chronischer Versorgung der Wunde differenziert werden.
  • Feld für die neue Leistung „Positionswechsel zur Dekubitus-Behandlung“: Der Arzt kann dies verordnen, wenn keine im Haushalt lebende Person den Positionswechsel übernehmen oder dazu angeleitet werden kann.

Der Hintergrund

Das Formular wird angepasst, weil der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege geändert hat. Das Ziel: Die Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden zu verbessern. Grundlage dafür ist das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung.

Das entfällt

  • Der Durchschlag „Ausfertigung für den Pflegedienst – der Abrechnung beizufügen“ entfällt.
  • Der Hinweis, dass der Anspruch auf häusliche Pflege nicht besteht, wenn der Versicherte die erforderlichen Maßnahmen selbst durchführen oder eine im Haushalt lebende Person dies übernehmen kann, entfällt.
  • Der Arzt muss eine Verordnungsdauer von mehr als 14 Tagen nicht mehr gesondert begründen.
  • Auch der Hinweis auf die Vorgaben der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege wurde gestrichen.


Ab dem vierten Quartal 2020 darf das alte Formular Muster 12 nicht mehr verwendet werden!