Pflege – Abrechnung ab 01.01.2023 nur noch mit Beschäftigungsnummer (LBNR)!

UPDATE: Kurz vor Jahresende 2022 erreichten uns Neuigkeiten in Bezug auf die Regelungen der LBNR (20.12.2022). Bis zum 30.09.2023 tritt eine Übergangsregelung in Kraft. Vorsicht ist trotzdem geboten, denn eine LBNR ist nach wie vor anzugeben!

Höchstwahrscheinlich wurden Sie schon vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kontaktiert, um die Mitarbeiter*innen Ihres Pflege- und Betreuungsdienstes im Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (kurz: BeVaP) zu registrieren.

Das ist auch schon fast alles, was Sie tun müssen:

  1. Registrieren
    Registrieren Sie sich, damit Ihren Beschäftigten eine lebenslange Beschäftigungsnummer (LBNR) zugeordnet wird. Denn die LNBR ist ab dem 01.01.2023 bei Ihrer Abrechnung von Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege mitanzugeben. Verhindern Sie Verzögerungen und Probleme bei der Abrechnung und handeln Sie jetzt.
  2. Kontakt zu Ihrem Softwarehersteller aufnehmen
    Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Softwarehersteller auf, um abzuklären, wo die LBNR in Ihrer ambulanten Pflegesoftware eingetragen werden muss und wie diese übermittelt bzw. auf dem Leistungsnachweis dargestellt wird. Mehr dazu unten in den FAQ.
  3. Unseren kostenlosen Prüfservice nutzen
    Nutzen Sie schon jetzt einfach unseren kostenlosen Prüfservice und stellen uns ein Muster Ihres um die LBNR erweiterten Leistungsnachweises zur Verfügung. Auch hier finden Sie weitere Details in den FAQ.

Wie Sie die LBNR auf Ihren Leistungsnachweisen dokumentieren erfahren Sie in diesem Artikel:

Als Hilfestellung, haben wir Ihnen die häufigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengetragen

FAQ

Wozu wird eine lebenslange Beschäftigungsnummer (LBNR) benötigt?

Die LBNR muss ab dem 01.01.2023 bei der Abrechnung von Leistungen mit den Kranken- und Pflegekassen angegeben werden. Anzugeben ist dann die LBNR der Beschäftigten, die die jeweilige Leistung erbracht haben. Dies betrifft Träger, die mehrere ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste verwalten, einzelne ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste und Einzelpflegekräfte nach § 77 SGB XI.

Wie kann ich meinen Betrieb registrieren?

Für die Registrierung wird die Verwendung einer „ELSTER-Zertifikatsdatei für Organisationen“ empfohlen. Dabei wird über ELSTER eine Liste der betroffenen Beschäftigten und den notwendigen Angaben übermittelt. Am besten wenden Sie sich dazu an Ihren Steuerberater bzw. Lohnabrechner. Diesen sollte das Verfahren bekannt sein.

Ab wann kann ich meinen Betrieb registrieren?

Das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) ist schon seit dem 01. August 2022 online. Sie erreichen das Register somit schon jetzt unter https://www.bevap-bund.de. Wir empfehlen Ihnen, sich schnellstmöglich dort zu registrieren, damit Ihre Beschäftigten eine LBNR erhalten und um Verzögerungen oder Problemen bei der Abrechnung entgegenzuwirken.

Ich nutze eine Praxis- bzw. Pflege-Software. Gibt es etwas zu beachten?

Bei Ihrer Software sollte sichergestellt sein, dass diese in Zukunft die jeweilige LBNR in den Leistungsnachweisen aufführt. Am besten sprechen Sie Ihren Software-Dienstleister zu diesem Thema an. Nutzen Sie einfach unseren kostenlosen Prüfservice und stellen uns ein Muster Ihres um die LBNR erweiterten Leistungsnachweises zur Verfügung. Nach erfolgter Prüfung durch RZH, erhalten Sie schnellstmöglich ein Ergebnis, ob der Leistungsnachweis den Anforderungen entspricht und eine Abrechnung über RZH weiterhin problemlos durchgeführt werden kann.

Alternativ empfehlen wir die Pflege-Software DM7. Diese ist speziell auf die Abrechnung mit der RZH optimiert. Sprechen Sie dazu Ihren persönlichen Ansprechpartner an oder schauen Sie unter www.dm-edv.de.

Was muss ich bei der Abrechnung mit der RZH beachten?

Nutzen Sie schon jetzt einfach unseren kostenlosen Prüfservice und stellen uns ein Muster Ihres um die LBNR erweiterten Leistungsnachweises zur Verfügung. Nach erfolgter Prüfung durch RZH, erhalten Sie schnellstmöglich ein Ergebnis, ob der Leistungsnachweis den Anforderungen entspricht und eine Abrechnung über RZH weiterhin problemlos durchgeführt werden kann.

Wo erhalte ich weitere Details zum Thema LBNR?

Auf der Seite des Bundesministeriums für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) finden Sie alle notwendigen Informationen.

Dort finden Sie auch ein Benutzerhandbuch zum BeVaP, weiterführende Informationen zu den Inhalten des Informationsschreibens, dem ELSTER-Unternehmenszertifikat und vieles mehr.

Wie lauten die Kontaktdaten des BeVaP?

www.bevap-bund.de

E-Mail: bevap@bevap-bund.de

Telefon: 0228-99 307 4711

Sprechzeiten montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr